§ 1
Name und Mitgliedschaft
Die Sportjugend des SV „Wallbach“ Blankenhagen e.V. ist die Jugendorganisation im Sportverein. Mitglieder sind alle Kinder und Jugendlichen des Sportvereins.
§ 2
Grundsätze, Aufgaben und Ziele
- Die Jugendorganisation vertritt die Interessen junger Sportler bis zum Alter von 27 Jahren.
- Sie will durch ihre Tätigkeit im Verein helfen, dem Recht der Kinder und Jugendlichen auf körperliche und geistige Bildung zu entsprechen.
- Sie ist parteiunabhängig. Sie ist in jugendpolitischen Fragen im Rahmen der Satzung des Sportvereins mit allen Verbänden auf sportlichen Ebenen und entsprechenden Institutionen zur Zusammenarbeit bereit.
- Sie unterbreitet mit ihren Möglichkeiten ein Angebot zu sportlicher Tätigkeit, vor allem in zeit- und jugendgemäßen Formen. Dabei verfolgt sie in ihrer Zielstellung, den Sport als lebensbegleitende Freizeitbeschäftigung zu begreifen. Sie berücksichtigt in ihrer Tätigkeit insbesondere die Anerkennung und Durchsetzung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
- Sie fördert weiterhin das junge Ehrenamt nach besten Wissen und Gewissen.
§ 3
Organe der Vereinsjugend
- die Jugendvollversammlung
- der Vorstand
§ 4
Stellung und Aufgaben
- Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Jugendorganisation des Sportvereins.
- Die Jugendvollversammlung setzt sich aus Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 27 Jahren der einzelnen Abteilungen des Sportvereins zusammen.
- Die Jugendvollversammlung tritt einmal jährlich zusammen.
- Die Vollversammlung ist mit den anwesenden Jugendlichen beschlussfähig und deren Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst
- Die Jugendvollversammlung hat insbesondere nachfolgende Aufgaben:
– Beratung und Beschlussfassung von Grundsatzfragen und Anträge
– Bericht über den Entwicklungsstand in der Jugendarbeit
– Beschlussfassung über Änderungen der Jugendordnung
§ 5
Vorstand
- Der Vorstand der Jugendorganisation setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden (Jugendleiter/in) und seinem Stellvertreter/in.
- Der Vorstand wird durch die Vollversammlung für 3 Jahre gewählt.
- Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, ist ein neues Mitglied einzusetzen.
- Der Vorstand arbeitet auf der Grundlage der Satzung des Sportvereins. der Jugendordnung und der Beschlüsse der Jugendvollversammlung.
§ 6
Vertretung
- Die Sportjugend des Sportvereins wird durch seinen Vorsitzenden (Jugendleiter) oder im Verhinderungsfall durch den Stellvertreter in allen Fragen vertreten.
- Gemäß § 9 der Satzung des Sportvereins gehört der Jugendleiter dem Vorstand an.
§ 7
Gültigkeit der Ordnung
Die Jugendordnung ist für alle Mitglieder verbindlich und tritt mit Wirkung vom ……… in Kraft.
Beschlossen von der Jugendvollversammlung des Sportvereins „Wallbach“ Blankenhagen am …………….. .