Sportverein Wallbach Blankenhagen e.V.

Jugendordnung

§ 1 

Name und Mitgliedschaft

Die Sportjugend des SV „Wallbach“ Blankenhagen e.V. ist die Jugendorganisation im  Sportverein. Mitglieder sind alle Kinder und Jugendlichen des Sportvereins.

§ 2 

Grundsätze, Aufgaben und Ziele

  1. Die Jugendorganisation vertritt die Interessen junger Sportler bis zum Alter von 27 Jahren.
  2. Sie will durch ihre Tätigkeit im Verein helfen, dem Recht der Kinder und Jugendlichen auf  körperliche und geistige Bildung zu entsprechen.
  3. Sie ist parteiunabhängig. Sie ist in jugendpolitischen Fragen im Rahmen der Satzung des Sportvereins mit allen Verbänden auf sportlichen Ebenen und entsprechenden Institutionen zur Zusammenarbeit bereit.
  4. Sie unterbreitet mit ihren Möglichkeiten ein Angebot zu sportlicher Tätigkeit, vor allem in zeit- und jugendgemäßen Formen. Dabei verfolgt sie in ihrer Zielstellung, den Sport als lebensbegleitende Freizeitbeschäftigung zu begreifen. Sie berücksichtigt in ihrer Tätigkeit insbesondere die Anerkennung und Durchsetzung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
  5. Sie fördert weiterhin das junge Ehrenamt nach besten Wissen und Gewissen.

§ 3

Organe der Vereinsjugend

  1. die Jugendvollversammlung
  2. der Vorstand

§ 4 

Stellung und Aufgaben

  1. Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Jugendorganisation des Sportvereins.
  2. Die Jugendvollversammlung setzt sich aus Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 27 Jahren der einzelnen Abteilungen des Sportvereins zusammen.
  3. Die Jugendvollversammlung tritt einmal jährlich zusammen.
  4. Die Vollversammlung ist mit den anwesenden Jugendlichen beschlussfähig und deren Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst
  5. Die Jugendvollversammlung hat insbesondere nachfolgende Aufgaben:

          – Beratung und Beschlussfassung von Grundsatzfragen und Anträge

          – Bericht über den Entwicklungsstand in der Jugendarbeit

          – Beschlussfassung über Änderungen der Jugendordnung

§ 5 

Vorstand

  1. Der Vorstand der Jugendorganisation setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden (Jugendleiter/in) und seinem Stellvertreter/in.
  2. Der Vorstand wird durch die Vollversammlung für 3 Jahre gewählt.
  3. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, ist ein neues Mitglied einzusetzen.
  4. Der Vorstand arbeitet auf der Grundlage der Satzung des Sportvereins. der Jugendordnung und der Beschlüsse der Jugendvollversammlung.

§ 6 

Vertretung

  1. Die Sportjugend des Sportvereins wird durch seinen Vorsitzenden (Jugendleiter) oder im Verhinderungsfall durch den Stellvertreter in allen Fragen vertreten.
  2. Gemäß § 9 der Satzung des Sportvereins gehört der Jugendleiter dem Vorstand an.

§ 7 

Gültigkeit der Ordnung


Die Jugendordnung ist für alle Mitglieder verbindlich und tritt mit Wirkung vom ……… in Kraft.
Beschlossen von der Jugendvollversammlung des Sportvereins „Wallbach“ Blankenhagen am   …………….. .

© 2023 Sportverein Wallbach Blankenhagen e.V.

Thema von Anders Norén