Sportverein Wallbach Blankenhagen e.V.

Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Zur Aufnahme als Mitglied ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand erforderlich. Der Aufnahmeantrag eines Minderjährigen bedarf der Zustimmung durch den gesetzlichen Vertreter. Dieser muss sich durch gesonderte schriftliche Erklärung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages für den Minderjährigen verpflichten. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

2. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann der Antragsteller innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids Beschwerde beim Vorstand erheben. Über diese entscheidet die Mitgliederversammlung in der nächsten ordentlichen Sitzung.

3. Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder den Sport im Allgemeinen erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Zu Ehrenmitgliedern können auch Personen ernannt werden, die nicht Mitglied des Vereins sind. Die Ernennung erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes. Ehrenmitglieder haben ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

4. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres haben die Mitglieder ein Stimmrecht, soweit nicht der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen seine mit dem Aufnahmeantrag als erteilt geltende Einwilligung hierzu ausdrücklich gegenüber dem Vorstand widerrufen hat. Mitglieder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können dennoch an der Mitgliederversammlung teilnehmen.

5. Die Aufnahme in Organe des Vereins setzt die Mitgliedschaft voraus.

© 2023 Sportverein Wallbach Blankenhagen e.V.

Thema von Anders Norén